Sie sind in finanziellen Schwierigkeiten? Wir können helfen.

Ein finanzieller Engpass kann jedem passieren. Dies muss jedoch kein Grund sein, auf Ihren Versicherungsschutz zu verzichten. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen auch in der Not zur Seite. Sie müssen Ihre Versicherung nicht kündigen!

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten wie wir Ihnen helfen können, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen und erläutern.

So können wir Ihnen helfen, wenn Sie aktuell Ihre Beiträge nicht bezahlen können:

Stundung: bis zu 12  Monate keine Beitragszahlung bei vollem Versicherungsschutz

Herabsetzung: vorübergehend oder dauerhaft verringerter Beitrag bei verringertem Versicherungsschutz

Beitragsfreistellung: vorübergehend oder dauerhaft keine Beiträge bei verringertem Versicherungsschutz 

Rückstandsverrechnung: keine Nachzahlung des Rückstandes erforderlich. 

 

So können wir Ihnen helfen, wenn Sie aktuell Geld benötigen:

Policendarlehen: Auszahlung als Darlehen auf das angesparte Vermögen mit Zinszahlung bei vollem Versicherungsschutz

Teilauszahlung / Teilkündigung: anteilige Auszahlung der Versicherungsleistung bei herabgesetzten Versicherungsschutz

 

Stundung: bis zu 12 Monaten keine Beitragszahlung bei vollem Versicherungsschutz

Wir stunden Ihnen bis zu 12 Monatsbeiträge. Dafür berechnen wir keine Zinsen. Für die nachfolgenden Produkte verrechnen wir die Stundung mit zukünftigen Beiträgen. Diese erhöhen sich dadurch geringfügig:

  • Flex Leben
  • Vorsorge für Kids
  • Privat-Rente (Komfort, für Kids, Sicherheit, Dynamik, DAX® Garant, Index Flex)
  • Leben Vital

Für die folgenden Produkte können wir Ihnen die Stundung nur als Zahlungsaufschub anbieten, d.h. die gestundeten Beiträge sind im Anschluss in voller Höhe nachzuzahlen:

  • Investment-Rente
  • Risiko Komfort
  • Einkommenssicherung Komfort
  • Existenzschutz Komfort
  • Unfall Rendite
  • Unfall Komfort
  • Unfall Komfort für Kids
  • Unfall Vital

Auch für das Produkt VL Aktiv ist eine Stundung möglich. Hier gleichen wir die gestundeten Beiträge aus, indem wir die Versicherungsleistung dauerhaft etwas herabsetzen.

 

Wie zu beantragen?
Völlig formlos, auch per Telefon 02103 34-7100 oder E-Mail an info@targoversicherung.de.

 

 

Herabsetzung: vorübergehend oder dauerhaft verringerter Beitrag bei verringertem Versicherungsschutz

Sie zahlen vorübergehend bis zu 24 Monaten oder dauerhaft einen geringeren Beitrag. Wir setzen die Versicherungsleistungen entsprechend herab. Dies gilt für alle Produkte außer der Unfall Rendite.

 

Bei Unfallversicherungen setzen wir üblicherweise alle Leistungen so weit wie möglich herab. Sie können uns stattdessen ausdrücklich bitten, einzelne Leistungsbausteine ganz auszuschließen. Dann entfallen zwar diese Versicherungsleistungen ganz, dafür kann in vielen Fällen der Beitrag noch weiter herabgesetzt werden.

 

Wie zu beantragen?
Wir benötigen die Information auf welchen Beitrag wir Ihre Versicherung herabsetzen sollen. Dies können Sie uns per E-Mail an info@targoversicherung.de oder Fax an 02103 34-7109 mitteilen.

 

Beitragsfreistellung: vorübergehend oder dauerhaft keine Beiträge bei verringertem Versicherungsschutz 

Sie zahlen vorübergehend bis zu 24 Monaten oder dauerhaft keine Beiträge mehr. Wir setzen die Versicherungsleistungen entsprechend herab. Das ist allerdings nur möglich, wenn sie genug angespart haben. Die neu von uns berechnete Versicherungsleistung darf dabei nicht unter den Mindestwert für Ihren Vertrag fallen. Für eine vorübergehende Beitragsfreistellung gelten dabei oft niedrigere Mindestwerte als für eine dauerhafte Beitragsfreistellung.

 

Dies gilt für die folgenden Produkte:

  • Basis-Rente Sicherheit
  • Existenzschutz Komfort
  • Flex Leben
  • Vorsorge für Kids
  • Tarif G
  • Investment-Rente
  • Reform-Rente
  • Privat Rente (Komfort, für Kids, Sicherheit, Dynamik, DAX® Garant)
  • Leben Vital
  • VL Aktiv

Wie zu beantragen?
Wir benötigen den Auftrag schriftlich. Dies können Sie uns per E-Mail an info@targoversicherung.de oder Fax an 02103 34-7109 mitteilen.

 

Rückstandsverrechnung: keine Nachzahlung des Rückstands erforderlich

Wenn Sie Beiträge nicht zahlen konnten und Sie ggf. schon eine Stundung hatten oder eine erste Mahnung von uns erhalten haben, können wir bis zu 12 Monatsbeiträge verrechnen. Dann erhöht sich Ihr zukünftiger Beitrag geringfügig oder es wird die Versicherungsleistung reduziert. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir von weiteren Manungen absehen können und Ihr Versicherungsschutz nicht automatisch storniert wird. Dies gilt für die folgenden Produkte:

  • Flex Leben
  • Vorsorge für Kids
  • Privat-Rente (Komfort, für Kids, Sicherheit, Dynamik, DAX® Garant)
  • Leben Vital

Auch für das Produkt VL Aktiv ist eine Rückstandsverrechnung möglich. Hier gleichen wir die gestundeten Beiträge aus, indem wir die Versicherungsleistung dauerhaft etwas herabsetzen.

Wie zu beantragen?
Völlig formlos, auch per Telefon 02103 34-7100 oder E-Mail an info@targoversicherung.de

 

Policendarlehen: Auszahlung als Darlehen auf das angesparte Vermögen bei vollem Versicherungsschutz

Sie können von uns ein Darlehen auf das bereits angesparte Vertragsvermögen bekommen. Die Höhe der Auszahlung und die Zinsen für das Darlehen (max. 7,2% effektiv) müssen wir vorab berechnen. Sie können das Darlehen jederzeit während der Vertragslaufzeit ganz oder in Teilbeträgen von mindestens 250 € zurückzahlen. Sonst ziehen wir es von der nächsten Versicherungsleistung ab, die wir an Sie auszahlen.

 

Dies gilt für die folgenden Produkte und nicht für Verträge mit Vertragsnummer 40-xxxxxxxx-x:

 

  • Flex Leben
  • Vorsorge für Kids
  • Privat-Rente (Komfort, für Kids, Sicherheit, Dynamik, DAX® Garant)
  • Leben Vital

Wie zu beantragen?

Wir benötigen die Information welchen Betrag Sie gerne ausgezahlt hätten. Dies können Sie uns über Ihren TARGOBANK Berater mitteilen oder einfach per Telefon 02103 34-7100. Wir unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot. 

 

Teilauszahlung / Teilkündigung: anteilige Auszahlung der Versicherungsleistung bei herabgesetztem Versicherungsschutz

Sie können eine Teilauszahlung der Versicherungsleistung bekommen. Eine Teilauszahlung ist eine teilweise Kündigung der Versicherung. Wir zahlen Ihnen den gewünschten Teil des Rückkaufswertes und den Wert der Überschüsse aus, die dem Vertrag zugeteilt wurden (ggf. mit Schlussüberschussanteilen und zugeteilten Bewertungsreserven). Sie zahlen danach unverändert Ihre Beiträge. Die Versicherungsleistungen werden herabgesetzt. Eine Teilauszahlung ist jedoch nur möglich, wenn die neu berechnete Versicherungsleistung nicht unter den Mindestwert für Ihren Vertrag fällt. Wir berechnen Ihnen die mögliche Höhe einer Teilauszahlung gerne vorab.

 

Dies gilt für die folgenden Produkte:

 

  • Leben Vital
  • VL Aktiv
  • für andere Produkte auf Anfrage

 

Wie zu beantragen?

Wir benötigen die Information welchen Betrag Sie gerne ausgezahlt hätten. Dies können Sie uns über Ihren TARGOBANK Berater mitteilen oder einfach per Telefon 02103 34-7100. Basierend auf der gewünschten Dauer unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.